Fahreignung

Es wird davon ausgegangen, dass der Besitzer eines Führerscheins auch Fahreignung besitzt, also zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Wenn jedoch jemand wiederholt oder auch einmalig (zum Beispiel durch eine Alkoholfahrt) Fehler im Straßenverkehr begeht, wird die Behörde an seiner Fahreignung zweifeln.

Sie können dann gezwungen werden, sich im Hinblick auf Ihre Fahreignung begutachten zu lassen (MPU). Von "gezwungen werden" kann man dabei eigentlich nicht sprechen: Denn es kann Ihnen keine MPU aufgezwungen werden. Allerdings müssten Sie als "MPU-Verweigerer" dann eben ohne Führerschein leben.

Deshalb ist es auch besser und die Regel, dass man sich der MPU stellt, um die eigene Fahreignung zu beweisen. Über ein positives Gutachten bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung stellt man die persönliche Fahreignung gegenüber der zweifelnden Führerscheinstelle gleichsam wieder her.